Stimmrechtsanteile

Natürliche und juristische Personen sind gesetzlich dazu verpflichtet, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der börsennotierten Gesellschaft selbst die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile mitzuteilen, sobald diese durch Erwerb oder Veräußerung von Stimmrechtsaktien oder Finanzinstrumenten oder aus einem sonstigen Grund bestimmte Schwellenwerte erreichen beziehungsweise diese über- oder unterschreiten.

Diese Schwellenwerte liegen bei 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75%. Neben den Stimmrechtsanteilen müssen Kapitalmarktteilnehmer seit dem 20. Januar 2007 auch melden, wenn sie bestimmte Finanzinstrumente halten, mit denen Aktien erworben werden können.

Mitteilungen über das Erreichen bzw. das Über- oder Unterschreiten von Schwellenwerten senden Sie bitte sowohl per Fax an die Ringmetall SE (+49 89 45 220 98 22) sowie außerdem per E-Mail an Info@ringmetall.de und IR@ringmetall.de.